Quantcast
Channel: Amtsmissbrauch
Viewing all 32 articles
Browse latest View live

Verzweifelter Kampf einer Mutter um ihre Kinder - 1

$
0
0

Veröffentlicht auf Facebook

"Legitime Unmenschlichkeit" - Teil 1

Vor wenigen Tagen wurde mir der Wunsch einer in Oberösterreich lebenden Mutter bekannt, im Rahmen eines "Besuchsrechts" noch vor Weihnachten ein paar Stunden mit ihren nach Wien verbrachten Kindern verbringen zu dürfen.

Im August 2014 hatte eine Richterin beim BG Vöcklabruck dem Antrag des in einem Ministerium tätigen Ex-Gatten auf Übertragung der alleinigen Obsorge stattgegeben, wobei sie ihrer Entscheidung einen humanen Anstrich verleihend empfohlen, der ( nur als Arbeiterin einzustufenden ) Mutter "schnellstmöglichst" ein Besuchs/Kontaktrecht einzuräumen ...

Der nun allein obsorgeberechtigte Herr Ministerialbeamte konnte nun - auch den Empfehlungen bestimmter Kreise entsprechend - die seit jeher bei der Mutter in Oberösterreich lebenden Kindern nach Wien verbringen.

Desweiteren hatte der beamtete Ex-Gatte - ohne anwaltlichen Beistand - einen zwar umfangreichen, aber wenig schlüssigen Antrag eingebracht, warum ( wenn überhaupt) der Mutter Besuchsrechte - natürlich äußerst eingeschränkt - zu gewähren seien.

In Entsprechung der im August 2014 ausgesprochenen Empfehlung, der (entrechteten) Mutter "schnellstmöglichst" Besuchs/Kontaktrechte einzuräumen, setzte die beim BG Favoriten damit befasste Richterin vier Monate später eine Tagsatzung für den 11.Dezember 2014 an, bei der in Anwesenheit der beiden geschiedenen Elternteile über das Besuchsrecht der Mutter entschieden werden sollte.

Am 9. Dezember 2014 - zwei Tage vor Tagsatzung - rief die Richterin des BG Favoriten die ( nachwievor in Oberösterreich lebende ) Mutter bzw. Ex-Gattin an und teilte ihr mit, sie brauche nicht nach Wien zur Tagsatzung kommen:

Der Vater bzw. Ex-Gatte, sei nun der Ansicht, nur mit rechtsanwaltlichem Beistand dem Verfahren beiwohnen zu können, leider habe die nunmehrige Rechtsfreundin des Herrn Ministerialbeamten erst Mitte Jänner 2015 Zeit für eine Verhandlung ...

Diese von mir als "legitime Unmenschlichkeit" empfundene Maßnahme

- eine anberaumte Tagsatzung wegen angeblicher Terminschwierigkeit einer neu ins Verfahren eingetretenden Anwältin einfach abzusagen, und damit im Sinne des offenkundig ungemein rachsüchtigen Herrn Ministerialbeamten handelnd der Mutter zur verwehren, wenigstens vor Weihnachten noch ein paar Stunden mit ihren Kindern zu verbringen -

ist erst nunmehr aufgrund der allein aus politischen Erwägungen erfolgten und mit einem ungeheuren Propagandaaufwand betriebenen Änderung des Außerstreitgesetz möglich ...

 


Verzweifelter Kampf einer Mutter um ihr Kinder - 2

$
0
0

Veröffentlicht auf Facebook

"Legitime Unmenschlichkeit" - Teil 2

Als "Naivität" könnte sich entpuppen, die Verschiebung einer für den 11. Dezember 2014 beim BG Favoriten anberaumten Tagsatzung lediglich als "legitime Unmenschlichkeit" bezeichnet zu haben !

Nunmehr vorliegendes Beweismaterial könnte, das kann allein schon logischen Denkgesetzen zufolge nicht ausgeschlossen werden, jemand äußern lassen, die möglicherweise in Übereinstimmung mit der Rechtsordnung stattgefundene "legitime Unmenschlichkeit..." sei tatsächlich eine illegale Unmensch-lichkeit gewesen !

Die beim BG Favoriten tätige Richterin hatte die für 11. Dezember 2014 anberaumte Tagsatzung allein aufgrund eines Telefonanrufes abgesetzt !

Die Richterin musste ferner zugeben, dass sie zum Zeitpunkt ihrer richterlichen Entscheidung, eine anberaumte Tagsatzung abzusagen, keine Einschreiter-Vollmacht der auf eine Vertagung erpichten Anruferin besessen habe !

Erschreckend die judiziell-bürokratischen Usancen entsprechende Vorstellung, dass das Aufzeigen eines offenkundig nicht im Einklang mit der Rechtsordnung stehenden Vorgehens, Anlass bieten könnte, im Sinne eines offenkundig von Vernichtungswillen beseelten Ministerialbeamten zu handeln und einer ( lediglich der unteren Gesellschaftsschichte zuzuordnenden ) Mutter zu verwehren, ihre Kinder zu Weihnachten noch zu sehen.

Ergänzend darf ausgeführt werden, dass der Herr Ministerialbeamte bei seinen vor Hass triefenden Anträgen* und Strafanzeige** seine amtliche Emailadresse und Telefonnummer angibt bzw. verwendet.

* Der gut betuchte Ministerialbeamte stellte nunmehr Unterhaltsforderungen an seine von der Mindestsicherung lebenden Ex-Gattin, die ausstehenden Unterhaltszahlungen seinerseits hat er bis dato nicht beglichen.

** Weil seine Ex-Gattin ein vor 9 Wochen versprochenes Buch dem Sohn sowie Dokumente nicht zugesandt hätte, "musste" er - seinem Schreiben an die Favoritner Richterin zufolge - bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatten ...

 

Der "gute Junge" Josef Slowik klagt - und handelt sich eine (weitere) Strafanzeige ein

„Niedertracht, Skrupellosigkeit, Willkür – Jugendwohlfahrt“ - Artikel Nr. 6/2

$
0
0

Schier unfassbare Vorgänge bei BG Favoriten sind der Grund, dass der zweite Teil des Berichtes über die Informationen an den Verfahrenshelfer einer zweifachen Mutter - und Verbrechensopfer - hinangestellt wird und zuerst die Erstattung einer Strafanzeige gegen Barbara Graf, Richterin beim BG Favoriten, wegen Verdacht des Verbrechens des gewerbsmässig schweren Betruges und anderer Verbrechen angekündigt wird.

Barbara Graf hat ( u.a. ) dem mit notariell beglaubigter Vollmacht ausgestatteten Vertreter der im Spital befindlichen zweifachen Mutter ( und Verbrechensopfer ) Akteneinsicht verweigert mit der Begründung einer "relativer Anwaltspflicht" ....

 

 

 

 

 

 

 

Rubrik:

Österreichs Justiz - unfassbar ! Teil 1 einer Serie

$
0
0

Vorgänge, wie in Totalitär- und Verbrecherstaaten  ....

In Rahmen des beim BG Favoriten abgeführten Verfahren zu GZ 2 Ps 201/14h - 99  wurde offenkundig im Interesse eines im Verdacht mehrfachen Verbrechen stehenden Beamten des Gesundheitsministerium für zweckdienlich erachtet, in einer Urkunde wahrheits- und aktenwidrig zu behaupten:


Von diesen angeblich nie stattgefundenen "begleiteten Besuchskontakten" wurden,

in Kenntnis der "Wahrheitsliebe" von Barbara Graf und ihrem klar erkennbaren Willen, einem in Verdacht mehrfacher Verbrechen stehenden Beamten des Bundesministerium  für Gesundheit insoferne "judiziell zu unterstützen" als sie seinen offenkundig wahrheitswidrigen wie auch strafrechtlich relevanten ( iS § 297 StGB) Behauptungen unbedingten Glauben zu schenken für zweckdienlich erachtete,

zu Beweiszwecken Fotos angefertigt und im Internet veröffentlicht:


Ungeachtet dieser unwiderlegbaren Fotobeweise wie auch anderer Beweisen - u.a. Zeugenaussage jener Beamtin der Gemeinde Wien, in deren Amtsraum und Gegenwart der angeblich nicht wahrgenommene Besuchskontakt stattgefunden hat - wusste der Vorsteher des BG Favoriten, Robert Schrott* , wie auch in Folge die Senatsmitglieder des ZRS Wien, Reinhard Jackwerth, Gerhard Rauhofer und Gudrun Dürrigl nur das Allerbeste über Barbara Graf - und ihren Mentor Robert Schrott - zu berichten ...

* http://gw.justiz-debakel.com/forum/viewtopic.php?f=37&t=3010  - mit postings wie "Ehemals bei den kommunistischen Studenten aktiv, zeichnete sich der aufstrebende Richter ( Robert Schrott )  durch seine absolute Verachtung der Würde des Menschen und seine extrem linksalternativen Ansichten in Bezug auf die Familie aus ....


Reinhard Jackwerth, Gerhard Rauhofer und Gudrun Dürrigl wissen in ihren Beschluss zu GZ 42 R 80/15y von einem "unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Beschluss der BG Vöcklabruck" zu sprechen, dass bei diesem Beschluss ein ebenso offenkundig wie nachweislich falsches Gutachten sowie im krassen Widerspruch zu Tatsachen stehende Angaben verfahrensentscheidend waren, verschweigen sie,  wie so viele andere Fakten ...




Über diese erbärmliche Geschichte wurde mehrfach berichtet u.a.:

 

 

 

Rubrik:

Offener Brief an den Herrn Bundespräsidenten

$
0
0

 

Offener Brief an

Herrn Bundespräsident Dr. Heinz Fischer

per Email heinz.fischer@hofburg.at

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

mit großer Aufmerksamkeit und Interesse habe ich Presseberichte über Ihre Besorgnis bezüglich "Allmachtsphantasien" gelesen.

Diese sicherlich positiv zu bewertenden, weil in Sorge um Österreich geäußerten Vorstellungen, was Ihr(e) Amtsnachfolger(in) zu tun oder zu unterlassen habe, lassen mich Ihnen, verehrter Herr Bundespräsident, eine Anregung unterbreiten:

Ihrem Amtsnachfolger/Ihrer Amtsnachfolgerin auch den Ratschlag zu erteilen, etwas zu tun, was man bisher leider unterlassen hat: öffentlich auf den erschreckenden Zustand der Justiz hinzuweisen.

Missstände aufzeigen sollte man ungeachtet der in einem Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ ausgeführten Entscheidung eines erlauchten Präsidiums doch jederzeit dürfen:

„ … dem Bundespräsidenten die Befugnis einzuräumen, Missstände aufzuzeigen, bei Gesetzes- oder Vollzugsmängeln Abhilfe zu schaffen und positivrechtlich entstandene Härten zu beseitigen (dies ohne Bindung an einen Antrag der Bundesregierung) wurde vom Präsidium abgelehnt.

http://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/4968557/Was-ein-Bundespraesident-wirklich-anstossen-musste

Ich selber habe in Ausübung meines verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf freie Meinungsäußerung in mehreren im Internet veröffentlichten "Offenen Briefen" den Herrn Justizminister und den Herrn Bürgermeister der Stadt Wien über unfassbare Vorkommnisse in der Justiz bzw. der „Jugendfürsorge“ aufmerksam gemacht.

Den Herrn Justizminister ersuchte ich mehrfach, er möge Sorge dafür tragen, dass Gerichte nicht zu Servicestellen für Kriminelle bzw. zu Wirkstätten von kriminellen Subjekten verkommen.

Der Herr Bürgermeister wurde informiert über für jedermann klar erkennbare Straftatsbestände, die im Zusammenhang mit der beim BG Favoriten bzw. MA 11 abgehandelten Causa zu GZ. 2 PS 201/14h verwirklicht und auch bei der allein zuständigen Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien angezeigt wurden > nachfolgende Links:

http://wienpost.at/content/offener-brief-b%C3%BCrgermeister-michael-h%C3%A4upl

http://wienpost.at/content/offener-brief-bundesminister-dr-wolfgang-bran...

http://wienpost.at/content/2-offener-brief-justizminister-brandstetter

http://wienpost.at/content/verzweifelte-m%C3%BCtter-und-ein-n%C3%BCtzlic...

http://www.wienpost.at/content/2-m%C3%BCtter-kampf-mit-gerichten-beh%C3%B6rden-und-einem-gutachter-0

http://wienpost.at/content/%C3%B6sterreichs-justiz-unfassbar-teil-1-einer-serie

Wie begründet Vorwürfe bezüglich desaströser „Familiengerichtsbarkeit" waren (und sind), könnte Ihnen, geehrter Herr Bundespräsident, ein Gespräch mit Ihrem anwaltlich tätigen Schwager zeigen, wenn er Ihnen das erzählt, was er mir in einem Gespräch im Wiener Straflandesgericht mitzuteilen gewusst:

"Meine Kanzlei übernimmt keine Causen, in der die Magistratsabteilung 11 (MA 11) involviert ist. Man kann dabei nichts für seinen Mandanten erreichen. Die sind ein Staat im Staat"…

Anmerkung zur oben erwähnten Strafanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu GZ. 28 St 7/15y im Zusammenhang mit der Causa zu GZ. 2 PS 201/14h:

Die rechtskonform bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien eingebrachte Strafanzeige wurde von Korruptionsstaatsanwalt Senor Juan Pablo Gomez Reyes an die nicht zuständige Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Wien überwiesen, wo in Folge Staatsanwältin Linda Redl festzustellen wusste, dass gar nichts festzustellen war und eine „Verfahrens-Einstellung“ beschied (21 St 71/15h).

Eigentlich wurde von Linda Redl „nichts eingestellt“, sondern gerichtsbekannte Vorgänge, deren strafrechtliche Relevanz festzustellen selbst einer mindergebildeten Hilfsarbeiterin nicht schwer gefallen wäre, von Linda Redl „nicht einmal ignoriert“ (© Nestroy).

Der Verdacht, daß die „Überweisung an die Staatsanwaltschaft Wien“, die „Einstellung durch Staatsanwältin Redl“ und die meisten der kausal verbundenen vorangegangenen Amtshandlungen lediglich aus im „Vademecum der Korruptionsbekämpfung“ (IKW Band 116) erwähnten Motiven erfolgte, drängt sich förmlich auf.

Werter Herr Bundespräsident, ich darf abschliessend meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, daß Sie so wie ich der Meinung sind, daß für einen Bundespräsidenten ein „Maulkorb-Erlass“ ( Ablehnung des Rechts Missstände aufzuzeigen ) eines „erlauchten Präsidiums“ - keine Bedeutung haben darf.

Ferner, dass Sie von Ihrem Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch machen und sich öffentlich über die Ihnen im Rahmen Ihrer Amtstätigkeit zur Kenntnis gebrachten Verbrechen äußern werden und dabei von der „Rechtsmeinung“ Abstand nehmen, eine der Rechtsordnung nach zulässige Meinungsäußerung bedeute ein rechtswidriges Einmischen in ein Strafverfahren.

Mit vorzüglichster Hochachtung

Alfred Nechvatal,  1110 Wien


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 

 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 

 



 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 


 

 

Rubrik:

Straftatbestand "Singen von Kirchenliedern"

$
0
0

 Die "Straftäter" LH Erwin Pröll und Landesschulratspräsident Hermann Helm

 
 
 
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten hat eine Anzeige gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll und Landesschulratspräsident Hermann Helm wegen Amtsmissbrauchs zurückgelegt. Die Entscheidung fiel "mangels begründeten Anfangsverdachts". Auslöser der Anzeige war das Singen von Kirchenliedern an einer Schule in Niederösterreich.
 
Konkret ging es darum, dass die Erstkommunionsvorbereitung an einer Volksschule im Bezirk Tulln nicht nur im Religions-, sondern zum Teil auch im Musikunterricht stattgefunden hatte. Der Leiter der Rechtsabteilung des Landesschulrats Niederösterreichs gab im Jänner 2014 der Beschwerde der Eltern einer konfessionsfreien Schülerin recht und untersagte dies.

Helm hob das Verbot in Absprache mit Pröll wieder auf. Er berief sich dabei auf Paragraf 2 des Schulorganisationsgesetzes, in dem es heißt, dass neben sittlichen und sozialen auch religiöse Werte im Gesamtunterricht zu vermitteln seien. Der Leiter der Rechtsabteilung wurde in der Folge versetzt. Als einen der Gründe nannte der Landesschulratspräsident das "nicht mehr vorhandene Vertrauen".

Rechte der konfessionslosen Schüler nicht verletzt

Die Anzeige gegen Pröll und Helm wurde von der Initiative "Religion ist Privatsache" eingebracht.  Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner am Montag erscheinenden Ausgabe berichtet, entschied die Staatsanwaltschaft nun aber, dass Helms Weisung die Rechte der konfessionslosen Schülerin nicht verletzt habe, "weil die Vorbereitungen für die Erstkommunion noch keine kirchliche Handlung" seien.

Da "die inkriminierten Weisungen rechtmäßig erscheinen", könne "auch nicht von einer rechtswidrigen und allenfalls amtsmissbräuchlichen Strafversetzung des Leiters der Rechtsabteilung des Landesschulrats ausgegangen werden".

 

Verzweifelter Kampf einer Mutter um ihr Kinder - 3

$
0
0

Veröffentlicht auf Facebook

"Legitime Unmenschlichkeit" - Teil 3 ( Mordpläne und Kindeswohl )

Da jedes Ding bekanntlich zwei Seiten hat, sollen einige Aspekte dieser Causa auch aus der Sicht des im Teil 1 und Teil 2 nicht unbedingt positiv dargestellten Herrn "Ministerialbeamten" ausgeführt werden.

Zunächst darf präzisiert werden, dass der Herr "Ministerialbeamte" beim Bundesministerium für Gesundheit als Vertragsbediensteter tätig ist und ( von Steuerzahler finanzierte ) Einrichtungen seiner Dienststelle wie Telefon, Handy, Fax, Laptop und Emailadresse benützt, um seinen oftmals etwas wirren Anträgen und Mitteilungen an Gerichte und Behörden sowie an Wahnvorstellungen gemahnenden Strafanzeigen einen von ihm offenkundig als zweckmäßig erachteten Nachdruck zu verleihen.

Unter diesen ( "ministeriellen" ) Aspekt betrachtet, erscheint die Maßnahme der beim BG Favoriten tätigen Richterin nachvollziehbar, nur aufgrund des Telefonanrufes einer sich als Rechtsfreundin des Herrn "Ministerialbeamten" vorstellenden Dame die für 11.Dezember 2014 anberaumte Tagsatzung sofort abzusagen ( siehe Teil 2 ).

Verständlich auch, dass der Herr "Ministerialbeamte" nach Wien übersiedelte: Gerichte, Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in OÖ weigerten sich - völlig rechtskonform - seinem vor Hass triefenden Begehren auf straf-gerichtliche Verfolgung seiner (Ex)Gattin bzw. Mutter seiner Kinder zu entsprechen.

Der Herr "Ministerialbeamte" sah sich seinerzeit dadurch in Angst und Schrecken versetzt, da seine Gattin gegen ihn Mordpläne gewälzt und ihn ersucht, sie nach München zu chauffieren, um ihn dortselbst in die Isar zu werfen ...

Zu diesem "Mordplan" haben oben angeführte Behörden in OÖ Stellung bezogen und - sinngemäß - darauf hingewiesen, dass es kein lebensnaher Vorgang sei, einen als Mordopfer vorgesehenen Gatten zu ersuchen, er möge so nett sein, seine "Mörderin" zu der - für ihn - vorgesehene Hinrichtungsstelle zu chauffieren.

Mehr als nur rätselhaft, wie man amtlicherseits zur Annahme gelangen konnte, dass der "zweckdienlicherweise" amtliche Einrichtungen verwendende sowie "Mordpläne" wahrnehmende Herr "Ministerialbeamte" tatsächlich geeignet sein könnte, alleinverantwortlich zum Wohl seiner Kinder zu wirken ....

 

Rubrik:


2. Offener Brief an Justizminister Brandstetter

$
0
0

Schwerwiegende Vorwürfe von zwei Müttern in Oberösterreich gegen den bereits wegen Verdacht mehrerer Verbrechen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien angezeigten Gutachter MMag. Barnabas Strutz ( es gilt die Unschuldsvermutung ) sowie eine unfassbare Entscheidung der Wiener Staatsanwältin Linda Redl waren Anlass für einen (weiteren) Offenen Brief an Justizminister Brandstetter.

Rubrik:

Verzweifelte Mütter und ein "nützlicher" Gutachter

$
0
0

Verzweifelte Mütter in Oberösterreich und ein ungemein nützlicher Gutachter

Braven Staatsdienern, die sich durch Untertanen belästigt wähnen und darob seelisches Ungemach erfahren zu haben glauben, gibt er - von Steuerzahlern finanzierte - Ezzes, sich unbotmäßigen Verhaltens wirksam zu wehren.

Er - Gutachter Barnabas Siegmund Strutz - ein Bollwerk im Kampf beamteter Genossen ihre ideologisch-ökonomisch geprägten Vorstellungen vom "Wohl der Kinder" durch auf zweckdienliche Gutachten beruhende, manchmal auch Parteiinteressen förderliche Urteile mit einhergehender Entmündigung, Einweisung in die Psychiatrie und anderer nützlicher Maßnahmen zum Siege zu verhelfen.

In stundenlangen, unabhängig voneinander geführten Gesprächen mit Mütter, die sich als Opfer des ungemein aktiven Experten Barnabas Siegmund Strutz sehen, wurden Vorgänge angesprochen, die im Detail wiederzugeben unterlassen werden muss.

Erwähnt werden kann, ja muss, der in Offenen Briefen an Bundesministern und Politikern bereits publik gemachte Umstand, dass etliche Gutachten des Herrn Barnabas S. Strutz offenbar nicht nur für bestimmte Leute "nützlich", sondern schlicht und einfach falsch waren und nach § 288 StGB zu verfolgen gewesen wären/sind, wobei trotz eindeutiger Sach- und Beweislage eine "Unschuldsvermutung" erwähnt werden soll. 

Eines dieser "zweckdienlichen" Gutachten des Herrn Ezzesgeber Strutz war in Zusammenhang mit anderen Delikten bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien zur Anzeige gebracht worden, jedoch aufgrund nicht nachvollziehbarer Rechtsauslegung bei der Staatsanwaltschaft Wien gelandet, wo eine Linda Redl damit befasst war.

Die schier unfassbare, Entsetzen auslösende Entscheidung vom 16. März 2015 zu GZ. 21 St 71/15h der Staatsanwältin Linda Redl drängte nachfolgenden Offenen Brief zu verfassen.


 


 

Rubrik:

"Niedertracht, Skrupellosigkeit, Willkür - Jugendwohlfahrt" Artikel Nr 6

$
0
0

„Niedertracht, Skrupellosigkeit, Willkür – Jugendwohlfahrt“ - Artikel Nr. 6/1                                                                                      
Um einer  Mutter von zwei Buben beizustehen in ihren Kampf gegen skrupellose Subjekte, deren dokumentarisch festgehaltenes krimnelles Treiben den Gedanken an politisch geduldete, wenn nicht gar geförderte "Organisierte Kriminalität" aufdrängen muss, wurde vor wenigen Tagen der - aus den gleichen "optischen Gründen" wie unter anderem bei Schauprozessen im Ostblock ?? - amtlich bestimmte Verfahrenshelfer fernmündlich kontaktiert.

Der Verfahrenshelfer wurde eindringlichst darauf aufmerksam gemacht, dass die ihm zugewiesene  Causa mit Zivilrechtsverfahren wie Familien,- Obsorge,- und Unterhaltsverfahren nichts, aber absolut nichts zu tun hat, da den zahlreichen im  Rahmen der  "Zivilrechtssverfahren" verübten Straftaten wie schweren Betrug, eidliche Falschaussage, Erpressung/Nötigung, Verleumdung und Amtsmissbrauch lediglich ein "legitimes  Mäntelchen" umgehängt wurde.

Gegen den Nutzniesser dieser "Rechtsbruch-Orgie", einem ungemein gehässigen, kriminell agierenden  Beamten des Bundesministerium für Gesundheit und seinen Komplizen sei deshalb bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien Strafanzeige erstattet worden, da sich der Verdacht von systematisch verübten Verbrechen nach §§ 278 ff StGB aufdrängte und aufgrund der Vielzahl der mit einer "Unbekümmertheit" sondergleichen verübten Verbrechen "Organisierte Kriminalität" anzunehmen war.

Die unfassbare Perversität obenerwähnter "Legitimisierungen" der Verbrechen des Ministerialbeamten und seiner Komplizen, wie auch die oftmals bei mutwillig vom Zaun gebrochenen "Familien- und Obsorge"-Verfahren angewandte Täter-Opfer-Umkehr-Methode lasse sich metaphorisch anhand eines fiktiven (?) Vorganges aufzeigen:

Ein niederträchtiges Subjekt, welches durch Diebstahl oder Betrug ein Auto in seinem "Besitz" bringen konnte, begehre in seiner Eigenschaft als (derzeitiger) "Besitzer" klagsweise vom bestohlenen/betrogenen Eigentümer des Autos die Erstattung der Kosten für Benzin, Öl- und Reifenwechsel, Garagengebühren, Kfz-Versicherung usw. und wisse seine Klagebegehren auch zu "begründen" - mit Lügen, falschen Gutachten, Verleumdungen ...

Desweiteren bringe der klagsführende "Besitzer" vor, dass bei Gericht die "freiwillige Vereinbarung" getroffen worden sei, der Autoeigentümer dürfe einmal im Monat das ihm "entzogene Fahrzeug für wenige Stunden - natürlich nur unter Aufsicht und nach Vorlage gutachtlicher Feststellungen -  benützen, allerdings auch nur erst dann, wenn der Autoeigentümer alle Dokumente betreffend dem Auto sowie Sparbücher und andere Wertgegenstände dem "Besitzer"übereignet habe ..


Dem anwaltlichen Verfahrenshelfer gegenüber wurde auch bemerkt, dass allein schon logischen Denkgesetzen zufolge nicht auszuschliessen sei, dass die im Fall der oberösterreichischen Mutter von Barbara Graf beim BG Favoriten tatsächlich fabrizierten "freiwillig vereinbarten Eigentumsübertragungen" anderorts auch als "Arisierungen" bezeichnet werden könnten.


Etwas verstörend war, dass der sicherlich engagierte Verfahrenshelfer den gesamten Akt in Händen zu haben glaubte, aber über aktenkundige Äußerungen und Verhaltensweisen des ungemein bösartigen Ministerialbeamten offenbar nichts wusste - unter anderem über die - auch strafrechtlich relevante - Art und Weise, wie der Herr Ministerialsbeamte sein "Eheleben" zu gestalten wusste.


Fortsetzung  folgt im Artikel Nr.6/2  dieser Serie

Rubrik:

Richter, die sich nicht an Gesetze halten

Fürsorgerinnen

Offener Brief an BM Brandstetter betreff Affaire Sta Linda Redl

$
0
0

 

Schwerwiegende Vorwürfe von zwei Müttern in Oberösterreich gegen den bereits wegen Verdacht mehrerer Verbrechen bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien angezeigten Gutachter MMag. Barnabas Strutz ( es gilt die Unschuldsvermutung ) sowie eine unfassbare Entscheidung der Wiener Staatsanwältin Linda Redl waren Anlass für einen (weiteren) Offenen Brief an Justizminister Brandstetter.

Staatsanwältin Linda Redl schmälert mit ihrer (??) Entscheidung "nichts zu finden" nicht nur das Strafverf0lgungsmonopol der Republik Österreich, sondern missachtet auch den "Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt" !!!

Anklägerin Linda Redl findet nichts ...

$
0
0

Gegen einem beim BM für Gesundheit tätigen Beamten wurde Strafanzeige erstattet wegen Verdacht der Verbrechen Betrug, Verleitung zum Amtsmissbrauch, Verleumdung und Verletzung der Unterhaltspflicht. Ebenso wurden Strafanzeigen gegen alle Beamte erstattet, die den beim BM f Gesundheit tätigen Beamten rechtsbeugend unterstützten.

Mit dieser Strafanzeige wurde Mag. Linda Redl ( Staatsanwaltschaft Wien ) betraut und wusste nichts zu finden - ob sie aufgrund ihrer Unfähigkeit für jedermann klar erkennbare Straftatbestände nicht wahnehmen zu können, auf den Bezug ihres Gehalts als Staats-anwältin verzichtet hat, ist nicht bekannt.

zurück zum Artikel


BM-Beamter erneut straffällig !

$
0
0

 

In der unfassbaren Justizaffaire bezüglich der oberösterreichischen Mutter, der man aufgrund eines offenkundig falschen Gutachten ihre beiden Buben rechtswidrig abgenommen hat - und damit wissentlich und willentlich ihr Leben zerstört hat - gibt es neue Schandtaten zu vermelden:

Dem beim BM f Gesundheit tätigen "Casanova" ( Namen geändert ) - der Nutzniesser der zahlreichen im Zusammenhang mit der "OÖ-Mutter-Affaire"verübten Verbrechen - kam ein "Rechtsvertreter" namens Bernhard Schneider zu Hilfe:

In einem Schreiben an das BG Favoriten deponierte Schneider die nachweisliche Unwahrheit, dass sein mutmaßlicher Gesinnungsfreund "Casanova" seine Unterhaltsschulden vollständig beglichen hätte.

Der Verdacht drängt sich auf, dass der mehrfache Straftäter "Casanova" auch Rechtsvertreter Bernhard Schneider zu strafbaren Handlungen - ua absichtliche Schmälerung des Strafverfolgungsmonopol der Republik Österreich - anleitete. 

 

zurück zum Artikel

 

Mondseer Hexenjagd - ein Justiz- und Behördenskandal der Sonderklasse !

Österreichs Bürgerrechtsaktivist für immer "eliminiert" ???

$
0
0

 

Für immer "ruhig gestellt " ??

Heute, 28.Mai 2017, neuerlicher Besuch bei Bürgerrechtsaktivisten Mag. Herwig Baumgartner in der Justizanstalt Göllersdorf. Mag. Baumgartner - ua. Autor zweier Bücher über unfassbare Vorgänge: "Mord an Luca Elias" und " Anklage gegen Österreich" - befindet sich seiner Rechtsmeinung nach seit 2 1/2 Jahren rechtswidrig im sogenannten Maßnahmen-Vollzug.

Bürgerrechtsaktivist und Buchautor
Hiezu darf in Erinnerung gebracht werden, dass Baumgartner in Verlaufe der bis heute noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen ( !!!! ) Scheidungs- und Obsorgeverfahren zu verschiedenen Haftstrafen - wegen Verbalstraftaten wie "Drohungen" - zu  insgesamt mehr als 7 Jahren verurteilt wurde, die er bis zum letzten Tage abgebüßt hat.

Nach Haft auch noch "Maßnahme"
Ferner wurde über ihm die schlimmste Straf verhängt, die es in Österreich gibt - die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ( "Maßnahme" ), die praktisch lebenslängliche Haft bedeuten kann.  Zum Thema "Maßnahmenvollzug - weggesperrt und zwangsbehandelt " hat mit dem gleichen Titel ein Experte ein Buch geschrieben, der es wissen muss: Markus Drechsler - mehr als nur lesenswert.

Intelligenz - ein Problem
Eines der Probleme von Bürgerechtsaktivist Baumgartner ist seine - wissenschaftlich festgestellte - hohe Intelligenz, die den "Erkenntnissen" von "Experten", die ihm nie gesehen bzw. nie untersucht hatten, entgegensteht. Und die "Maßnahme" mehr als nur problematisch erscheinen läßt:
"Intellegenzdefizite" vorzubringen wäre mehr als nur eine Frechheit - Baumgartner war ein gesuchter Banken- und Internet -Spezialist, und "Abartigkeiten jeglicher Art", die eine "Maßnahme" begründen könnten,  sind laut schriftlichen Feststellungen der Experten der JA Göllersdorf weder jetzt, noch zu einem früheren Zeitpunkt feststellbar ....

Justizminister als Trauzeuge
Ein weiteres seiner Probleme: Justizminister (und nunmehr auch Vizekanzler) Brandstetter und seine Gattin waren die Trauzeugen bei der Eheschließung von Mag. Baumgartner. Desweiteren haben Brandstetter und Baumgartner gemeinsam die Interessen einer Mietergemeinschaft vertreten  - Brandstetter rechtsfreundlich, Baumgartner steuerrechtlich.
BM Brandstetter weiß wie  vielleicht sonst niemand Bescheid darüber, wer sich in der (bis dato rechtlich noch aufrechten !!! ) Baumgartner-Ehe sich einem Liebhaber genommen und mit ihm unter Mitnahme der Kinder des Ehepaares ins Ausland verschwand. Und diese Kinder aufgrund einer Entscheidung eines Schweizer Gerichtes nach Österreich zubringen MUSSTE ....

Untreue Ehefrau - ungemein "clever"
Die Ehefrau, die es offenbar weder mit der ehelichen Treue, noch mit den Gesetzen besonders genau genommen, hatte damals entsprechend "dem Ratschlag eines mit der Familie Baumgartner gut bekannten Rechtsfreundes" nach (angeordneter) Rückkehr nach Österreich "zweckdienliche Maßnahmen" ergriffen - und aus einem gehörnten Ehemann wurde  ein ganz böser Baumgartner - man könnte von der Täter-Opfer-Umkehr-Methode sprechen.





 

Rubrik:

StA Franz Haas - 1. Einstellungsbeschluss

StA Wels - Dr.Franz Haas - Einstellungsbeschluss eines 50.000 Euro-Betrug

$
0
0

 

Es erscheinen durchaus Zweifel angebracht, ob mit diesem und einem weiteren "Einstellungsbeschluss" von Dr. Franz Haas dem Strafverfolgungsmonopol der Republik Österreich - aus welchen Grund auch immer - in vollstem Umfange entsprochen wurde...

 

Den Rechtsbelehrungen zu dieser keineswegs als schlüssig anzusehenden "Verfahrenseinstellung " gegen einem in Verdacht des Betruges, der Verleumdung ( in Zusammenhang mit einen Mordversuch !!! ), der sexuellen Nötigung, der sittlichen Gefährdung von Minderjährigen, der jahrelangen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Verleitung zu falschen Zeugenaussagen und der Verleitung zum Amtsmissbrauch stehenden   Vertragsangestellten beim Bundesministerium für Gesundheit wurde nachgekommen mit nachfolgenden 

 

Fortsetzungsantrag des 63jährigen Betrugsopfers


Kommentar ( in Arbeit )

 

 

Rubrik:

Viewing all 32 articles
Browse latest View live