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"Legitime Unmenschlichkeit" - Teil 1
Vor wenigen Tagen wurde mir der Wunsch einer in Oberösterreich lebenden Mutter bekannt, im Rahmen eines "Besuchsrechts" noch vor Weihnachten ein paar Stunden mit ihren nach Wien verbrachten Kindern verbringen zu dürfen.
Im August 2014 hatte eine Richterin beim BG Vöcklabruck dem Antrag des in einem Ministerium tätigen Ex-Gatten auf Übertragung der alleinigen Obsorge stattgegeben, wobei sie ihrer Entscheidung einen humanen Anstrich verleihend empfohlen, der ( nur als Arbeiterin einzustufenden ) Mutter "schnellstmöglichst" ein Besuchs/Kontaktrecht einzuräumen ...
Der nun allein obsorgeberechtigte Herr Ministerialbeamte konnte nun - auch den Empfehlungen bestimmter Kreise entsprechend - die seit jeher bei der Mutter in Oberösterreich lebenden Kindern nach Wien verbringen.
Desweiteren hatte der beamtete Ex-Gatte - ohne anwaltlichen Beistand - einen zwar umfangreichen, aber wenig schlüssigen Antrag eingebracht, warum ( wenn überhaupt) der Mutter Besuchsrechte - natürlich äußerst eingeschränkt - zu gewähren seien.
In Entsprechung der im August 2014 ausgesprochenen Empfehlung, der (entrechteten) Mutter "schnellstmöglichst" Besuchs/Kontaktrechte einzuräumen, setzte die beim BG Favoriten damit befasste Richterin vier Monate später eine Tagsatzung für den 11.Dezember 2014 an, bei der in Anwesenheit der beiden geschiedenen Elternteile über das Besuchsrecht der Mutter entschieden werden sollte.
Am 9. Dezember 2014 - zwei Tage vor Tagsatzung - rief die Richterin des BG Favoriten die ( nachwievor in Oberösterreich lebende ) Mutter bzw. Ex-Gattin an und teilte ihr mit, sie brauche nicht nach Wien zur Tagsatzung kommen:
Der Vater bzw. Ex-Gatte, sei nun der Ansicht, nur mit rechtsanwaltlichem Beistand dem Verfahren beiwohnen zu können, leider habe die nunmehrige Rechtsfreundin des Herrn Ministerialbeamten erst Mitte Jänner 2015 Zeit für eine Verhandlung ...
Diese von mir als "legitime Unmenschlichkeit" empfundene Maßnahme
- eine anberaumte Tagsatzung wegen angeblicher Terminschwierigkeit einer neu ins Verfahren eingetretenden Anwältin einfach abzusagen, und damit im Sinne des offenkundig ungemein rachsüchtigen Herrn Ministerialbeamten handelnd der Mutter zur verwehren, wenigstens vor Weihnachten noch ein paar Stunden mit ihren Kindern zu verbringen -
ist erst nunmehr aufgrund der allein aus politischen Erwägungen erfolgten und mit einem ungeheuren Propagandaaufwand betriebenen Änderung des Außerstreitgesetz möglich ...